Ein geerbtes Elternhaus ist selten nur eine Immobilie: Es stecken Erinnerungen darin, oft mehrere Erben – und nicht selten unterschiedliche Vorstellungen. Ein sachlicher Überblick hilft, gemeinsam gute Entscheidungen zu treffen.
Bis zur Erbteilung gehört die Immobilie allen Erben gemeinsam – und zwar gesamthaft: Entscheidungen wie Verkauf oder Vermietung brauchen grundsätzlich Einstimmigkeit. Genau daran scheitern viele Familien monatelang. Unser Rat: früh eine gemeinsame Faktenbasis schaffen – eine neutrale Bewertung, eine Aufstellung des Sanierungsbedarfs und die steuerliche Ausgangslage. Über Fakten streitet es sich weniger als über Gefühle.
Ein Erbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Das funktioniert, wenn die Finanzierung tragbar ist – die Bank rechnet mit den üblichen Tragbarkeitsregeln. Wichtig: Der Übernahmewert sollte auf einer neutralen Bewertung basieren, sonst ist der Familienfrieden schnell teurer als jede Maklerprovision.
Vermieten bringt laufenden Ertrag, heisst aber auch: Die Erbengemeinschaft (oder eine daraus gebildete Eigentümerschaft) bleibt langfristig verbunden – mit gemeinsamen Entscheidungen über Unterhalt, Mieterwechsel und Sanierungen. Realistisch rechnen: Nettorendite nach Unterhalt, Verwaltung und Rückstellungen, nicht Bruttomiete.
Der Verkauf schafft klare Verhältnisse: Der Erlös lässt sich exakt teilen. Zwei Wege stehen offen:
Steuerfragen hängen stark vom Einzelfall ab – für verbindliche Auskünfte lohnt sich der Beizug einer Steuerfachperson. Wir vermitteln gerne Kontakte aus unserem Netzwerk.
Wir erstellen für Erbengemeinschaften eine neutrale Entscheidungsgrundlage: Marktwert, Sanierungsbedarf (beurteilt durch unsere eigenen Architekten und Bauleiter) und die Erlösrechnung für alle drei Optionen nebeneinander – kostenlos und ohne Verpflichtung. Damit können Sie als Familie auf einer sachlichen Basis entscheiden.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 29. Juli 2026.
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