Ratgeber · 29. Juli 2026

Haus geerbt: verkaufen, vermieten oder behalten?

Ein geerbtes Elternhaus ist selten nur eine Immobilie: Es stecken Erinnerungen darin, oft mehrere Erben – und nicht selten unterschiedliche Vorstellungen. Ein sachlicher Überblick hilft, gemeinsam gute Entscheidungen zu treffen.

Zuerst: die Erbengemeinschaft verstehen

Bis zur Erbteilung gehört die Immobilie allen Erben gemeinsam – und zwar gesamthaft: Entscheidungen wie Verkauf oder Vermietung brauchen grundsätzlich Einstimmigkeit. Genau daran scheitern viele Familien monatelang. Unser Rat: früh eine gemeinsame Faktenbasis schaffen – eine neutrale Bewertung, eine Aufstellung des Sanierungsbedarfs und die steuerliche Ausgangslage. Über Fakten streitet es sich weniger als über Gefühle.

Option 1: Behalten und auszahlen

Ein Erbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Das funktioniert, wenn die Finanzierung tragbar ist – die Bank rechnet mit den üblichen Tragbarkeitsregeln. Wichtig: Der Übernahmewert sollte auf einer neutralen Bewertung basieren, sonst ist der Familienfrieden schnell teurer als jede Maklerprovision.

Option 2: Vermieten

Vermieten bringt laufenden Ertrag, heisst aber auch: Die Erbengemeinschaft (oder eine daraus gebildete Eigentümerschaft) bleibt langfristig verbunden – mit gemeinsamen Entscheidungen über Unterhalt, Mieterwechsel und Sanierungen. Realistisch rechnen: Nettorendite nach Unterhalt, Verwaltung und Rückstellungen, nicht Bruttomiete.

Option 3: Verkaufen

Der Verkauf schafft klare Verhältnisse: Der Erlös lässt sich exakt teilen. Zwei Wege stehen offen:

Steuern: das Wichtigste in Kürze

Steuerfragen hängen stark vom Einzelfall ab – für verbindliche Auskünfte lohnt sich der Beizug einer Steuerfachperson. Wir vermitteln gerne Kontakte aus unserem Netzwerk.

Unser Angebot für Erbengemeinschaften

Wir erstellen für Erbengemeinschaften eine neutrale Entscheidungsgrundlage: Marktwert, Sanierungsbedarf (beurteilt durch unsere eigenen Architekten und Bauleiter) und die Erlösrechnung für alle drei Optionen nebeneinander – kostenlos und ohne Verpflichtung. Damit können Sie als Familie auf einer sachlichen Basis entscheiden.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann?
Als letztes Mittel kann jeder Erbe die Teilung gerichtlich verlangen – das ist teuer, langsam und belastet die Familie. Fast immer ist eine moderierte Lösung mit neutraler Bewertung der bessere Weg.
Können wir das Haus verkaufen, bevor die Erbteilung abgeschlossen ist?
Ja – die Erbengemeinschaft kann die Immobilie gemeinsam verkaufen und den Erlös anschliessend teilen. Das ist oft einfacher, als das Haus zuerst einem Erben zuzuweisen.
Kauft Schmid Immobilien auch Häuser mit Renovationsstau aus Erbschaften?
Ja, gerade solche. Dank eigener Architektur und Bauleitung können wir den Zustand fair beurteilen und übernehmen die Immobilie im Ist-Zustand – ohne dass Sie vorher etwas investieren müssen.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 29. Juli 2026.

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